04.05.2017 | ArcelorMittal Bremen

Die Zukunft der Stahlindustrie erhalten

Bremen, 5. Mai 2017 - Gemeinsam mit der IG Metall und dem Betriebsrat hat der Vorstand von ArcelorMittal Bremen an die politischen Entscheider appelliert, die Zukunft der Stahlindustrie zu sichern.

Die Beteiligten haben eine Erklärung unterzeichnet, um ihrer Forderung für eine starke und wettbewerbsfähige Stahlindustrie Nachdruck zu verleihen.

„Damit Stahl auch in Zukunft Arbeitsplätze sichert, brauchen wir dringend faire Wettbewerbsbedingungen. In Bremen ebenso wie in ganz Deutschland - und letzten Endes auch in Europa“, kommentiert Jens Loock, Arbeitsdirektor bei ArcelorMittal Bremen.

Aktuell verhandeln in Brüssel die EU-Institutionen die künftige Ausrichtung des Emissionshandels, der von großer Bedeutung ist, da Verschärfungen drohen, die Zukunft der Stahlindustrie aufs Spiel zu setzen.

ArcelorMittal bekennt sich klar zu einer energie- und umweltfreundlichen Stahlproduktion und investiert kontinuierlich in seine Anlagen. Nach Schätzungen der Wirtschaftsvereinigung Stahl drohen der Stahlindustrie in Deutschland durch die Reform des Emissionshandels aktuell bis zu vier Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten, dazu kämen emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen.

„Das würde es ArcelorMittal in Bremen auf Dauer unmöglich machen, nachhaltig und sozial verantwortungsbewusst zu produzieren“, betont Loock.

Daher ruft ArcelorMittal Bremen gemeinsam mit Betriebsrat und Gewerkschaft die Politik dazu auf, sich für die Zukunft der Stahlindustrie einzusetzen, denn: Stahl ist Zukunft!

Folgende Punkte müssen bei der Reform des Emissionshandels beachtet werden:

1.       Der Anteil der freien Zertifikate muss um 5 % steigen, so wie es das EU-Parlament beschlossen hat.

2.       Der Benchmark muss anhand der realen Emissionen der 10 % effizientesten Anlagen mit den Werten von 2017/2018 gesetzt werden.

3.       Es darf keine, vom technischen Optimum unabhängige, lineare Absenkung für Anlagen geben, die bereits am technischen Limit arbeiten.

4.       Besonders CO2- und handelsintensive Branchen sollten, gemäß dem Vorschlag des EU-Parlaments grundsätzlich aus einem Korrekturfaktor ausgenommen werden.

5.       Die CO2-Mengen aus Kuppelgasen, die zur Stromerzeugung genutzt werden, müssen eine vollumfängliche Zuteilung erhalten, so wie es das EU Parlament beschlossen hat. Es dürfen diesbezüglich im Benchmark keine Abzüge erfolgen.

 

Die vollständige Resolution finden Sie hier

 

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